Unser internes Förderverfahren
Fond der DLRG-Jugend MV (erst gültig ab 01. Mai 2024!)
Antragskriterien
- die beantragende Gliederung hat ihren Sitz im Geltungsbereich des DLRG LV Mecklenburg-Vorpommern e.V.
- die beantragende Gliederung betreibt aktive Jugendarbeit (z.B. Jugendvorstand)
- die beantragende Gliederung erhält für die benannte Veranstaltung keine weiteren Zuwendungen des DLRG LV M-V e.V.
- die beantragende Gliederung führt die benannte Veranstaltung primär für ihre Kinder und Jugendlichen durch
Das Antragsverfahren
Der Antragsprozess beginnt mit einem umsetzbaren Projektkonzept, für die bei der DLRG-Jugend MV finanzielle Förderung beantragt wird. Nachdem der Vorstand der DLRG-Jugend MV einen Beschluss gefasst hat, wird ein Vertrag zwischen der Ortsgruppe und der DLRG-Jugend MV abgeschlossen, in dem die maximal festgelegte Fördersumme bekannt gegeben wird. Mit dem Projektstart beginnen die Ausgaben, welche durch Belege und Rechnungslegung dokumentiert werden müssen. Diese Belege werden von der DLRG-Jugend MV geprüft, um sicherzustellen, dass die Mittel satzungsgemäß und projektgebunden ausgegeben wurden. Ist dies der Fall, erfolgt die Rückerstattung der Auslagen in Höhe von maximal 75 Prozent der Gesamtkosten.
Benötigte Unterlagen
- Dokument 1
- Dokument 2
- Dokument 3