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Das Antragsverfahren zum LJT

Ein Antrag an den LJT muss einer bestimmten form folgen:

  1. Der Antrag muss mindestens 2 Wochen (bei Anträgen zur Änderung der Satzung mindestens 4 Wochen) vor Sitzungsbeginn beim Vorstand eingegangen sein. 
  2. Der Antrag muss in Textform beim Vorstand eingegangen sein.
  3. Der Antrag muss den Antragsteller, das Datum der Antragsstellung und eine Unterschrift enthalten 
  4. Weitere Informationen findet ihr in der Geschäftsordnung und der Landesjugendordnung

Bei Fragen zum Antragsprozedere könnt ihr euch jederzeit bei uns melden.

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